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Finanzsicherheiten-Gesetz, IPRG - Änderung

GESETZGEBUNGWRInfo 2003/156 Heft 9 v. 12.6.2003

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz - FinSG) erlassen und das IPRG geändert werden soll

Stand: Ministerialentwurf 22. 5. 2003, 60/ME d BlgNR XXII. GP

Mit dem Entwurf für ein Finanzsicherheiten-Gesetz soll die gleichnamige RL 2002/47/EG umgesetzt werden. Der Entwurf sieht für bestimmte Sicherungsgeschäfte professioneller Finanzmarktakteure besondere Verwertungsregeln vor, die den allgemeinen pfand- und sicherungsrechtlichen Bestimmungen des Zivil- und Handelsrechtes als speziellere Regelungen vorgehen sollen. Der persönliche Anwendungsbereich soll sich allerdings nur auf bestimmte, in § 2 näher definierte Akteure (ua beaufsichtigte Finanzinstitute) an den Finanzmärkten erstrecken.

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