Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz - FinSG) erlassen und das IPRG geändert werden soll
Stand: Ministerialentwurf 22. 5. 2003, 60/ME d BlgNR XXII. GP
Mit dem Entwurf für ein Finanzsicherheiten-Gesetz soll die gleichnamige RL 2002/47/EG umgesetzt werden. Der Entwurf sieht für bestimmte Sicherungsgeschäfte professioneller Finanzmarktakteure besondere Verwertungsregeln vor, die den allgemeinen pfand- und sicherungsrechtlichen Bestimmungen des Zivil- und Handelsrechtes als speziellere Regelungen vorgehen sollen. Der persönliche Anwendungsbereich soll sich allerdings nur auf bestimmte, in § 2 näher definierte Akteure (ua beaufsichtigte Finanzinstitute) an den Finanzmärkten erstrecken.

