vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwechselbare Ausstellungstitel

MARKENRECHTWRInfo 2003/146 Heft 9 v. 12.6.2003

(§ 10 Abs 1 MarkSchG, § 34 MarkSchG) Die Sittenwidrigkeit eines Markenerwerbs kann grundsätzlich nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede wahrgenommen werden. Anderes gilt, wenn sich die Sittenwidrigkeit aus einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder aus der Schädigung eines am Verfahren nicht Beteiligten ergibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!