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Verletzung des Trennungsprinzips

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2003/003 Heft 1 v. 16.1.2003

(§ 90 AktG, § 195 Abs 1 AktG, § 199 Abs 1 Z 3, § 199 Abs 1 Z 4 AktG) Eine Delegierung wesentlicher Geschäftsführungsbefugnisse (eines ganzen Ressorts) an ein Aufsichtsratsmitglied im Wege einer Bevollmächtigung durch den Vorstand stellt einen Verstoß gegen das Trennungsprinzip dar.

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