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Kein Wettbewerbsvorteil zu Lasten der Ärzte durch Institut für Geist- und Naturheilung

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2003/281 Heft 17 v. 27.11.2003

(§ 2 Abs 2 ÄrzteG, § 1 UWG) Es kann keine Rede davon sein, dass sich die Betreiberin eines Instituts für Geist- und Naturheilung einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der Ärzte verschafft:

- wenn das Verhalten der Betreiberin zwar als „Untersuchung“ im wei- testen Sinn aufgefasst und damit ganz allgemein dem medizinischen Bereich zugeordnet werden kann,

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