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Beschaffungscontrolling-Verordnung

GESETZGEBUNGWRInfo 2003/245 Heft 14 v. 2.10.2003

Verordnung des BMF, über die Einrichtung eines Beschaffungscontrollings in der Bundesbeschaffung GmbH (Beschaffungscontrolling-Verordnung), BGBl II 2003/398, ausgegeben am 5. 9. 2003

Die Bundesbeschaffung GmbH (im Folgenden BB-GmbH) hat zur Erreichung der Ziele gemäß § 2 BB-GmbH-Gesetz ein Beschaffungscontrolling einzurichten und durchzuführen, das die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien unterstützt.

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