Verordnung des BMF, über die Einrichtung eines Beschaffungscontrollings in der Bundesbeschaffung GmbH (Beschaffungscontrolling-Verordnung), BGBl II 2003/398, ausgegeben am 5. 9. 2003
Die Bundesbeschaffung GmbH (im Folgenden BB-GmbH) hat zur Erreichung der Ziele gemäß § 2 BB-GmbH-Gesetz ein Beschaffungscontrolling einzurichten und durchzuführen, das die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien unterstützt.

