Entscheidung der Kommission vom 5. 9. 2003 über die Verwendung von Farbfotografien oder anderen Abbildungen als gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 3184), ABl L 226/24 vom 10. 9. 2003

