(§ 99 JN) Die beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registrierte internationale Wort-Bild-Marke, deren Schutzumfang entsprechend dem Madrider Markenabkommen auf Österreich ausgedehnt wurde, ist ein vermögenswertes Recht, das den Gerichtsstand nach § 99 JN (Gerichtsstand des Vermögens) begründet, weil die mit der Marke verbundenen vermögenswerten Rechte am Sitz des Österreichischen Patentamts „lokalisiert“ sind.

