vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Marke als Vermögen iSd § 99 JN (Gerichtsstand des Vermögens)

VERFAHRENSRECHTWRInfo 2003/223 Heft 13 v. 11.9.2003

(§ 99 JN) Die beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registrierte internationale Wort-Bild-Marke, deren Schutzumfang entsprechend dem Madrider Markenabkommen auf Österreich ausgedehnt wurde, ist ein vermögenswertes Recht, das den Gerichtsstand nach § 99 JN (Gerichtsstand des Vermögens) begründet, weil die mit der Marke verbundenen vermögenswerten Rechte am Sitz des Österreichischen Patentamts „lokalisiert“ sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!