(§ 16 ABGB) Es verletzt das Persönlichkeitsrecht iSd § 16 ABGB des VKI, wenn in einer Werbung für Magnetfeldtherapiegeräte aus dem Zusammenhang gerissene Äußerungen des VKI über die Wirkung der Magnetfeldtherapie veröffentlicht werden und dadurch bei der Öffentlichkeit ein gänzlich falscher Eindruck über die Auffassung des VKI hervorgerufen wird.
OGH 25.03.2003, 4 Ob 14/03t

