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Zur Verkehrsüblichkeit bei der gerichtlichen Zustimmung zur Errichtung eines Balkons gem § 16 Abs 2 WEG 2002

RechtsprechungWEGwobl 2026/60wobl 2026, 305 Heft 7 und 8 v. 7.9.2026

§ 16 Abs 2 WEG 2002

Die Frage der Verkehrsüblichkeit ist eine solche des Einzelfalls. Bei der Beurteilung der Beschaffenheit des konkreten Umfelds allein auf das betreffende Haus und ein selektiv gewähltes Nachbarhaus abzustellen, ist nicht ausreichend.

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