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Zur geschäftlichen Tätigkeit im Bestandobjekt

RechtsprechungMRGwobl 2026/56wobl 2026, 298 Heft 7 und 8 v. 7.9.2026

§ 30 Abs 2 Z 7 MRG

Die bloß „gelegentliche“ Nutzung des Bestandobjekts zur Vorbereitung von Vorträgen in-house oder solchen bei kleineren ärztlichen Kongressen ist als nicht gleichwertig gegenüber dem Betrieb einer – vertraglich vereinbarten, hier jedoch unstrittig nie eröffneten – Arztordination anzusehen.

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