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Keine teleologische Reduktion des § 33 Abs 1 MRG bei Mieterkündigung

RechtsprechungMRGwobl 2026/22wobl 2026, 139 Heft 4 v. 24.4.2026

§ 33 Abs 1 Satz 2 MRG

Es besteht kein Raum für eine teleologische Reduktion des § 33 Abs 1 Satz 2 MRG auf jene Fälle, in denen die Wirksamkeit der verfristeten Mieterkündigung zum nächsten möglichen Termin tatsächlich im Interesse des Mieters liegt.

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