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Anfechtungsfrist gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bei unrichtiger Angabe des Verlautbarungsdatums

RechtsprechungWEGwobl 2026/5wobl 2026, 25 Heft 1 v. 30.1.2026

§ 24 Abs 4 WEG 2002, § 24 Abs 5 WEG 2002, § 24 Abs 6 WEG 2002, § 29 WEG 2002, § 58g Abs 4 WEG 2002

Die Anfechtungsfrist nach § 24 Abs 6 WEG 2002 wird auch dann allein durch das Datum des tatsächlichen Anschlags ausgelöst, wenn die auf dem Anschlag selbst enthaltene Information über den Tag des Anschlags unrichtig ist. Auf eine unrichtige Fristberechnung des Verwalters kommt es nicht an.

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