Die verschiedenen Senate des OGH hatten mittlerweile schon zahlreiche Gelegenheiten, sich mit den bestandrechtlichen Folgen des Auftretens der COVID-19-Pandemie zu befassen. Und es hat, insbesondere ausweislich des zuletzt zu verzeichnenden „Umsteigens“ des Höchstgerichts von Sachentscheidungen auf Rechtsmittelzurückweisungen1 sowie so mancher Aussage in den E-Begründungen2, den Anschein, als ob es, zumindest in vielen Punkten, innerhalb des OGH mittlerweile eine Art von „common sense“ zu den insoweit zu beurteilenden Rechtsfragen gibt. Solcherart erscheint die rechte Zeit gekommen, um die vorliegende Judikatur des OGH zu den „Corona-Mieten“ mit Blick auf das „große Ganze“3 zu würdigen.