§ 23 Z 1 EStG 1988, § 28 EStG 1988
Gebäudevermietung ist grundsätzlich Vermögensverwaltung und wird erst dann zur gewerblichen Tätigkeit, wenn die laufende Verwaltungsarbeit (deutlich) jenes Maß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens verbunden ist.