§ 1120 ABGB, § 15b WGG, § 15c WGG, § 15d WGG, § 20 Abs 1 Z 2a WGG
Erwirbt ein Mieter im Rahmen eines Mietkaufs eine Wohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung, so ist das WGG nicht auf nachfolgende Mietverhältnisse des Erwerbers als Vermieter anwendbar. Fällt die Wohnung im Anschluss wieder an dieselbe gemeinnützige Bauvereinigung zurück, ist deshalb aber das WGG nicht automatisch wieder auf das ex lege übernommene Mietverhältnis anwendbar.