Der vorliegende Beitrag behandelt unter Berücksichtigung der deutschen und österreichischen Rechtsprechung die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung nicht legt, eine grob falsche Abrechnung legt oder die Abrechnung unmöglich wird. Im Fokus stehen die Möglichkeit der Zurückhaltung weiterer Betriebskostenteilzahlungen und Rückforderungsansprüche des Mieters.