§ 472 ABGB, § 473 ABGB, § 479 ABGB, § 9 GBG, § 33 Abs 2 TROG 2016, § 33 Abs 4 TROG 2016
Das als Dienstbarkeit vereinbarte Verbot der Verwendung der Liegenschaft als Freizeitwohnsitz erfüllt das Erfordernis des unmittelbaren Liegenschaftsbezugs nicht, weshalb es nicht verbücherungsfähig ist.