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Beurteilung des Lagezuschlags im MRG

RechtsprechungMRGwobl 2023/139wobl 2023, 449 Heft 11 v. 29.11.2023

§ 16 Abs 4 MRG

Für die Beurteilung, ob eine konkrete Lage (Wohnumgebung) aufgrund ihrer Eigenschaften mit „besser als durchschnittlich“ zu qualifizieren ist, bedarf es eines wertenden (Gesamt-)Vergleichs mit anderen Lagen (Wohnumgebungen). Die Lärmbelastung der Liegenschaft bildet grundsätzlich ein Lagekriterium.

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