Wohnungseigentümer sind zur Vorsorge gehalten, Gelder für irgendwann notwendige Ausgaben anzusparen. Dies gilt im österreichischen wie im deutschen WE-Recht. Gleichermaßen bestehen auch Schwierigkeiten, die Höhe solcher Rücklagen festzulegen. Trotz zahlreicher Übereinstimmungen der WE-rechtlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich bestehen diesbezüglich dennoch, teils gravierende, Unterschiede.