Der Gesetzgeber konfrontiert die Praxis vor allem durch die Verwendung von unbestimmten Gesetzesbegriffen mit Umsetzungsproblemen bei Anwendung neuer Normen. Der vorliegende Beitrag erörtert diese Problemstellung mit Lösungsansätzen zu der durch die WEG-Novelle 2022 neu geschaffenen Mindestrücklage.