Die Arbeit am vorliegenden Beitrag hat das Bestürzende seines Anlasses immer wieder in Erinnerung gerufen – Till Hausmann fehlt; wie gerne hätte der Erstverfasser diese Fragen mit ihm bei einem unserer Telefonate und Mittagessen diskutiert! Das Folgende widmet sich einem prima vista spröden Thema, der Entgeltbildung im WGG1 im Rahmen des Kostendeckungsprinzips und seiner zahlreichen Ausnahmen. Die Materie ist nicht nur teilweise schwer zu durchblicken, die einzelnen Regelungen lassen auch in verschiedener Hinsicht Sachgerechtigkeit vermissen. Hier werden zunächst diese Regelungen und ihre Entwicklung skizziert, dann werden sie einer kritischen Würdigung unterzogen. Das Thema hat in den letzten Jahren aufgrund der politischen Diskussion in einzelnen Aspekten immer wieder auch öffentliche Aufmerksamkeit erfahren.2