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Schriftformgebot und konkludente Widmungsänderung im Wohnungseigentum

AufsätzeHon.-Prof. HR Dr. Johann Höllwerthwobl 2019, 266 Heft 7 und 8 v. 1.7.2019

Die Widmung eines WE-Objekts bestimmt die Grenzen dessen rechtlich zulässiger Nutzung und damit auch die daraus resultierende Belastung der übrigen Wohnungseigentümer. Widmungsänderungen sind ein typischer WE-rechtlicher Streitfall, wobei häufig die Rechtswirksamkeit konkludenter Änderungen strittig ist. Dieser Frage sei unter dem Aspekt der für den WE-Vertrag geltenden Schriftform im Gedenken an Till Hausmann nachgegangen, hat dieser dazu doch einen von der Rsp markant abweichenden Standpunkt vertreten.

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