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Der Überhang zwischen Schuldrecht und quasi-dinglichem Schutz des Bestandnehmers

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch , Stud.-Ass. David Trojerwobl 2019, 493 Heft 12 v. 20.12.2019

Das Selbsthilferecht des § 422 ABGB erlaubt dem Liegenschaftseigentümer, einen von einer Pflanze auf dem Nachbargrund ausgehenden und auf seine Liegenschaft hinüberreichenden „Überhang“ zu entfernen. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie sich die Inbestandgabe der Liegenschaft auf dieses Selbsthilferecht auswirkt. Insb wird untersucht, ob der Bestandnehmer dieses Selbsthilferecht ausüben kann, ob Bestandgeber oder Bestandnehmer die Kosten für die Ausübung des Selbsthilferechts tragen und inwieweit diese Rechtsverhältnisse vertraglich gestaltbar sind.

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