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Änderungsrecht des Mieters: Errichtung eines Abstellraumes in der Küche und Verschließen eines Zugangs zum Bad

RechtsprechungMRGwobl 2019/100wobl 2019, 426 Heft 10 v. 20.10.2019

§ 9 MRG

Die Rsp ist sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Eingriffe in die Bausubstanz eines Hauses als verkehrsüblich einzuordnen und fordert diesfalls vom insoweit behauptungs- und beweispflichtigen Mieter das Vorbringen konkreter Tatsachen, die den Schluss auf die Verkehrsüblichkeit der Änderung zulassen, die sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung noch nicht ergibt.

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