Die gesetzliche Anordnung in § 886 ABGB über das Schriftformgebot ist an sich eindeutig. Aufgrund zweckorientierter Überlegungen in Rsp und Literatur wurden Begründungslinien entwickelt, die mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen nicht im Einklang stehen. Dadurch wird Rechtsunsicherheit begründet, die der Gesetzgeber mit dem Schriftformgebot gerade verhindern wollte. Der Beitrag beleuchtet die grundsätzliche Problematik und setzt sich mit einschlägigen wohnrechtlichen Entscheidungen auseinander.