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Sommerliche Aufheizung der gemieteten Geschäftsräumlichkeit als Mangel der Bestandsache

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Marco Scharmerwobl 2018, 1 Heft 1 v. 1.1.2018

Wie das Ergebnis einer Studie von MeineRaumluft.at aus dem Jahr 2014 mit über 7.000 Einzelmessungen aus hunderten österreichischen Büroräumlichkeiten – vom Einzelunternehmen bis zum Konzern – zeigt, sind die Temperaturen in vielen Büros sehr hoch. Während der Sommermonate überschritten die Temperaturen in jedem sechsten der untersuchten Büros die 25°C-Marke.11Siehe dazu die Presseinformation von MeineRaumluft.at, abrufbar unter https://www.meineraumluft.at/downloads/ (11.12.2017). Neben dem Umstand, dass dadurch möglicherweise Arbeitnehmerschutzvorschriften verletzt werden, wirken sich hohe Temperaturen zudem negativ auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Geschäftsraummieters sowie dessen Arbeitnehmer aus.22Zur Minderung der Leistungsfähigkeit von Menschen bei zu hohen Temperaturen siehe bspw Bux, Klima am Arbeitsplatz: Stand arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse – Bedarfsanalyse für weitere Forschungen (2006) 19 f; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Gesundes Klima und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (2011) 15; abrufbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A75.html (11.12.2017). Der Geschäftsraummieter hat daher regelmäßig ein (erhebliches) Interesse daran, dass sich die Temperaturen im Inneren des Bestandobjekts auch in der warmen Jahreszeit in einem erträglichen Rahmen bewegen. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die sommerliche Aufheizung der gemieteten Geschäftsräumlichkeit einen Mangel darstellt und welche rechtlichen Möglichkeiten dem Geschäftsraummieter in einem solchen Fall zur Verfügung stehen. Eingegangen wird dabei im Besonderen auf die Mangelbeseitigung, die Mietzinsminderung sowie die (vorzeitige) Vertragsauflösung.

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