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Bemessung der Eintragungsgebühr nach § 26 Abs 3 GGG bei Vorliegen außergewöhnlicher Verhältnisse

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2018/127wobl 2018, 382 Heft 11 v. 1.11.2018

§ 26 Abs 3 GGG

Ist die besondere Stellung des Käufers als Mieter der geförderten Wohnung für die Ermittlung der Gegenleistung mit einem geringeren Betrag als dem Verkehrswert bestimmend, liegen außergewöhnliche Verhältnisse iSd § 26 Abs 3 erster Satz GGG vor, sodass der Wert dieser Gegenleistung als Bemessungsgrundlage nicht herangezogen werden kann.

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