§ 9 MRG, § 16 WEG 2002
Bei der Installation einer Fußbodenheizung anstelle von Radiatoren handelt es sich um keine iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 privilegierte Maßnahme. Im Übrigen ist die Errichtung einer eigenen Beheizungsanlage unter Abkoppelung von der funktionierenden Zentralheizung im Haus (auch) nicht § 9 Abs 2 Z 1 MRG zu unterstellen.