§ 16 WEG 2002
Eine Widmungsänderung von „Gastwirtschaft“ auf „Geschäftslokal“ ist ausgeschlossen, wenn statt der ursprünglichen Nutzung als Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft mit straßenseitigem Zugang ein Kindergarten betrieben wird, der unter Verwendung einer „Arztglocke“