vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abweisung des Antrags auf Eintragung eines weiteren Veräußerungs- und Belastungsverbots im selben Rang wegen fehlender Beschwer

RechtsprechungABGBÖffentlicher Notar Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2017/23wobl 2017, 54 Heft 2 v. 1.2.2017

§ 364c ABGB

Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB ist ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Ableben des Berechtigten oder mit der Veräußerung der Sache erlischt. Dieses Verbot kann auch ohne Rechtsgrund im Grundbuch eingetragen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!