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Die Pflicht gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Legung einer Abrechnung über die Herstellungskosten

AufsätzeMag. Michaela Schinnaglwobl 2016, 290 Heft 7 und 8 v. 1.7.2016

Die Umsetzung der „Wohnbauoffensive“ der Regierung (WBIB-G)11Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, BGBl I 2015/157., die insbesondere die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank hervorbrachte, führte auch zu tiefgreifenden Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Der folgende Beitrag hat keine Gesamtdarstellung der Neuerungen des WGG zum Ziel, sondern konzentriert sich auf die neu geschaffenen Rechnungslegungspflichten einer gemeinnützigen Bauvereinigung ihren Vertragspartnern gegenüber eine Abrechnung über die Herstellungskosten zu legen.

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