Die Umsetzung der „Wohnbauoffensive“ der Regierung (WBIB-G)1, die insbesondere die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank hervorbrachte, führte auch zu tiefgreifenden Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Der folgende Beitrag hat keine Gesamtdarstellung der Neuerungen des WGG zum Ziel, sondern konzentriert sich auf die neu geschaffenen Rechnungslegungspflichten einer gemeinnützigen Bauvereinigung ihren Vertragspartnern gegenüber eine Abrechnung über die Herstellungskosten zu legen.