Am 07.03.2016 fand im Rahmen der Vortragsreihe „Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog“ (IWD), welche von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch als Plattform für einen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis über aktuelle wohnrechtliche Rechtsfragen und Entwicklungen ins Leben gerufen wurde, an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ein Vortrag von Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller zum Thema „Richtwert, Lagezuschlag und Befristungsabschlag am Prüfstand des Verfassungsrechts – Fällt das Richtwertsystem in Österreich?“ statt.1