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Sind bewegliche Pflanzentröge vom Pflanzenbegriff des § 364 Abs 3 ABGB umfasst?

RechtsprechungABGBUniv.-Prof. Dr. Erika Wagnerwobl 2016/20wobl 2016, 61 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 364 Abs 3 ABGB

Auch wenn § 364 Abs 3 ABGB allgemein von Bäumen und sonstigen Pflanzen spricht, daher rein nach dem Wortlaut darunter auch Topf-, Kübelpflanzen oder auch Pflanzen in Trögen verstanden werden könnten, ergibt sich aus dem Zweck der Bestimmung, dass sie nur auf mit dem Erdreich verwurzelte Pflanzen Anwendung findet.

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