§ 838 ABGB, § 1392 ABGB, § 1393 ABGB, § 1394 ABGB, § 1422 ABGB
Sowohl ein von einem Miteigentümer zedierter Anspruch als auch ein von einem solchen nach § 838a ABGB eingelöster wird von einem Dritten geltend gemacht, der sich dabei auf einen weiteren Rechtsgrund stützen muss. Solche Ansprüche sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.