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Zur (konkludenten) Einräumung von Mitbenützungsrechten an Wohnungseigentum

RechtsprechungABGBwobl 2016/8wobl 2016, 30 Heft 1 v. 1.1.2016

§ 523 ABGB, § 863 ABGB, § 2 WEG 2002, § 56 Abs 1 WEG 2002

Das ausschließliche Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers umfasst auch die Befugnis, einem Dritten oder einem anderen Wohnungseigentümer an seinem Wohnungseigentumsobjekt (Mitbenützungs-)Rechte einzuräumen; die Einräumung von Mitbenützungsrechten kann auch konkludent erfolgen.

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