Beglaubigungsvermerk auf der von einer juristischen Person erteilten Vollmacht zum Abschluss eines Liegenschaftskaufvertrags muss das Geburtsdatum der vertretungsbefugten Organe der Machtgeberin enthalten
RechtsprechungGrundbuchsrechtÖffentlicher Notar Univ.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2016/144wobl 2016, 440 Heft 12 v. 1.12.2016