§ 418 ABGB, § 523 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Gegen eine Eigentumsfreiheitsklage bei einem bloß geringfügigen Grenzüberbau kann der Bauführer unter Umständen schikanöse Rechtsverfolgung einwenden. Schikane ist zwar nur über entsprechenden Einwand aufzugreifen. Dieser Einwand kann allerdings auch schlüssig durch ein entsprechendes Tatsachenvorbringen erhoben werden.