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Kündigung wegen gänzlicher Weitergabe der Mietwohnung durch prekaristische Überlassung

RechtsprechungMRGwobl 2016/134wobl 2016, 423 Heft 12 v. 1.12.2016

§ 30 Abs 2 Z 4 MRG

Die Erfüllung des Kündigungstatbestands nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG setzt das Vorliegen zweier Tatbestandsmerkmale voraus, nämlich einerseits die gänzliche – entgeltliche oder unentgeltliche – Weitergabe und andererseits den Nichtbedarf. Fehlt es an einem dieser Tatbestandsmerkmale, so ist der Kündigungsgrund nicht erfüllt.

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