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wobl Inhaltsverzeichnis Heft 10/2016

Heft 10 v. 1.10.2016

Aufsätze

  1. Pittl, Gottardis, Zur Rechtswirksamkeit mietvertraglicher Rauchverbote

Rechtsprechung

    1. MRG
    2. Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 MRG bei Innenfensterflügeln
    3. Nachträgliche Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung erheblicher Gesundheitsgefährdungen durch die WRN 2006
    1. WEG
    2. WE-Tauglichkeit von Abstellplätzen für einspurige Kraftfahrzeuge
    3. Voraussetzungen zur Geltendmachung von Erhaltungsmaßnahmen iZm schadhaften Außenfenstern
    4. Untersagung von weisungswidrigem Verhalten des Verwalters durch einen einzelnen Wohnungseigentümer – Außerstreitverfahren
    5. Klicka, Zur mangelhaften Wahrnehmung der Parteistellung des Verwalters
    1. ABGB
    2. Klicka, Zur Passivlegitimation einer notwendigen Streitgenossenschaft bei der Eigentumsfreiheitsklage
    3. Tamerl, Der bereicherungsrechtliche Anspruch des ausgeschiedenen Mitmieters für den von ihm geleisteten Finanzierungsbeitrag nach § 14 WGG
    4. Schikaneeinwand bei Klage auf Entfernung der wenige Zentimeter über die Grundstücksgrenze ragenden Teile der Betonfundamente der Zaunsteher
    1. Grundbuchsrecht
    2. Zu den Bestimmtheitskriterien des § 12 Abs 1 GBG im Zusammenhang mit der Einräumung eines „Wohnrechts gem § 521 ABGB“
    3. Zum Prüfungsumfang des Gerichts bei Rechtfertigung einer Vormerkung
    4. Vorabentscheidungsersuchen an EuGH: Zur Zulässigkeit der Vornahme von Beglaubigungen über die Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, durch einen in der Tschechischen Republik ansässigen Rechtsanwalt
    5. Zur Eintragungsfähigkeit einer in einem „Übergabsvertrag auf den Todesfall“ übernommenen vertraglichen Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft, diese seiner Vertragspartnerin zu hinterlassen
    1. Grundverkehrsrecht
    2. Bittner, Ausländergrunderwerb – Zur Genehmigungsfreiheit des Erwerbs von Objekten, an denen WE begründet werden kann, durch eine Eigentümerpartnerschaft mit österreichischem „Partner“ nach § 3 Z 1 WrAuslGEG
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