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Zur Passivlegitimation einer notwendigen Streitgenossenschaft bei der Eigentumsfreiheitsklage

RechtsprechungABGBUniv.-Prof. Dr. Thomas Klickawobl 2016/108wobl 2016, 365 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 364 Abs 2 ABGB, § 523 ABGB, § 18 WEG 2002, § 14 ZPO

Die Eigentümergemeinschaft gem § 18 WEG 2002 besitzt nur in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft eine „Quasirechtspersönlichkeit“. Sie kann auch nur in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und geklagt werden.

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