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Keine Prüfung der Kausalität bei unterbliebener Beteiligung der Mit- und Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung

RechtsprechungWEGwobl 2015/87wobl 2015, 235 Heft 7 und 8 v. 1.7.2015

WEG 2002 § 24

Nach § 24 Abs 1 WEG 2002 ist ein Beschluss erst wirksam zustande gekommen, nachdem allen Wohnungseigentümern Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist. Eine Prüfung der Kausalität der unterbliebenen Beteiligung des Mit- und Wohnungseigentümers für die Beschlussfassung ist bei der Verletzung von Anhörungs- und Mitwirkungsrechten nicht vorzunehmen.

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