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Der Antrag des Mieters, der nach eigenmächtiger Vornahme von Änderungsarbeiten die Wiederherstellung des früheren Zustands anstrebt, gehört in das mietrechtliche Außerstreitverfahren

RechtsprechungMRGwobl 2015/113wobl 2015, 299 Heft 10 v. 1.10.2015

MRG § 8 Abs 2, MRG § 37 Abs 1 Z 5

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