Mieter und Wohnungseigentümer haben das Recht, in die der Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Belege Einsicht zu nehmen und Kopien anzufertigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und geht der Frage nach, ob in Zeiten von E-Mail und Smartphones mit Kamera die vom Gesetz beschriebene Art der Belegeinsicht samt Kostenersatzpflicht für Kopien und Ausdrucke die einzig mögliche ist.