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Nachweis der Vertretungsmacht gegenüber dem Grundbuchsgericht

KorrespondenzUniv.-Doz. Mag. DDr. Ludwig Bittnerwobl 2014, 123 Heft 4 v. 1.4.2014

Die Erstentscheidung des OGH zu dieser Geschäftszahl betraf die Einbringung des Revisionsrekurses im elektronischen Rechtsverkehr und war hinsichtlich dieses Sachverhaltes bereits publiziert (zur identen Problematik 5 Ob 223/12y in diesem Heft der wobl 2014, 4/47 = NZ 2013/125 mit Anm Hoyer).

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