EStG § 16 Abs 1 Z 8 lit d, EStG § 28
Eine Aufteilung der Anschaffungskosten einer Liegenschaft in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits hat regelmäßig nach der sog „Verhältnismethode“ zu erfolgen.
VwGH, 19.12.2013, 2012/15/0033
EStG § 16 Abs 1 Z 8 lit d, EStG § 28
Eine Aufteilung der Anschaffungskosten einer Liegenschaft in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits hat regelmäßig nach der sog „Verhältnismethode“ zu erfolgen.
VwGH, 19.12.2013, 2012/15/0033