EStG § 30a Abs 2, IO § 46 Abs 1 Z 2
Die bei Veräußerung einer Liegenschaft aus der Insolvenzmasse zu entrichtende Immobilienertragssteuer stellt eine Masseforderung dar; sie zählt nicht zu den Sondermassekosten.
OGH, 28.05.2013, 8 Ob 141/12m
EStG § 30a Abs 2, IO § 46 Abs 1 Z 2
Die bei Veräußerung einer Liegenschaft aus der Insolvenzmasse zu entrichtende Immobilienertragssteuer stellt eine Masseforderung dar; sie zählt nicht zu den Sondermassekosten.
OGH, 28.05.2013, 8 Ob 141/12m