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Stillschweigende Abtretung eines Unterlassungsanspruchs an die Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungWEGAss.-Prof. Dr. Ulfried Terlitzawobl 2013/62wobl 2013, 180 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 863 ABGB

§ 18 Abs 2 WEG 2002:

Die Geltendmachung von Ansprüchen eines Wohnungseigentümers durch die Eigentümergemeinschaft erfordert eine wirksame Abtretung; die interne Willensbildung ist hingegen keine Gültigkeitsvoraussetzung. Stimmt ein einzelner Wohnungseigentümer im Umlaufbeschlussverfahren für einen Rechtsstreit ab, kann dies nicht als gleichzeitig gestelltes (konkludentes) Abtretungsanbot iSd § 18 Abs 2 WEG gewertet werden.

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