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Dauerhafte Wirksamkeit der dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsmaßnahmen nicht erforderlich

RechtsprechungMRGwobl 2013/49wobl 2013, 146 Heft 5 v. 1.5.2013

§ 3, § 6 MRG:

Dass mit der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten immer auch die Beseitigung der Schadensursachen (hier: Bauweise des Hauses) bewirkt werden müsste, ist den gesetzlichen Grundlagen nicht zu entnehmen. Es ist nicht erforderlich, dass die beauftragten Arbeiten auf Dauer wirksam sind (hier: bloß 10 Jahre).

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