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Rügepflicht bei Geschäftsraummiete gilt auch bei Befristung; strenge Anforderungen an Analogien im Bestandrecht

RechtsprechungMRGUniv.-Ass. Mag. Philipp Fidlerwobl 2013/50wobl 2013, 146 Heft 5 v. 1.5.2013

§ 7 ABGB

§ 16 Abs 1 Z 1 MRG:

Die Rügepflicht nach § 16 Abs 1 Z 1 MRG gilt auch für befristete Geschäftsraummieten.

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