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Teilung eines WE-Objekts unter gleichzeitiger Schaffung neuer Allgemeinflächen; Zustimmungserfordernis zur Änderung bei Eigentümerpartnerschaft

RechtsprechungWEGwobl 2013/30wobl 2013, 88 Heft 3 v. 1.3.2013

§ 13, § 16 Abs 2 WEG 2002:

Die von einem Wohnungseigentümer angestrebte Teilung seines Objekts (hier: in 70 selbständige Kfz-Abstellplätze) unter Schaffung neuer Allgemeinflächen unterliegt § 16 Abs 2 Z 2 WEG und muss daher entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen.

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